1. Spirit of the Game: Golfregel 1.2

Von allen Spielern wird erwartet, entsprechend des „Spirit of the Game“ zu spielen.
Das heißt:

• Aufrichtig zu handeln und in allen Aspekten des Spiels ehrlich zu sein
• Rücksicht auf andere zu nehmen und niemanden zu gefährden oder stören
• Den Golfplatz zu schonen und nicht unnötig zu beschädigen

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

• Mit dem Trolley/Golfcart zwischen Grün und Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
• Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigen.
• Einen Schläger in Richtung eines Golfbags zu werfen.
• Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
• Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

Strafe bei einem Verstoß:
Erster Verstoß – Verwarnung
Zweiter Verstoß – ein Strafschlag
Dritter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

• Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
• Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen.
• Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers oder Zuschauers zu werfen.
• Andere Spieler absichtlich während ihres Schlags abzulenken.
• Lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines anderen Spielers zu entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegenzulassen.
• Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert.
• Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch, trotz einer Strafe für den Verstoß, möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
• Wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.

Strafe bei einem Verstoß: Disqualifikation

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung verhängt.

2. Ausgrenzen (Regel 18 – 2)

sind gekennzeichnet durch weiße Pfosten und alle dem Platz zugewandten Innenkanten der öffentlichen Straßen und Wege.
 Kommt ein Ball auf oder jenseits der Straße zur Ruhe, ist er „Aus“, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, der für die anderen Löcher nicht „Aus“ ist.“

Ausnahme: Der öffentliche Weg, der die Bahn Ost 8 kreuzt und links vorbeiführt, sowie der öffentliche Weg vor dem Abschlag Nord 3, gilt nicht als Ausgrenze.

3. Penalty Areas (Regel 17.1 )

sind durch gelbe und rote Pfosten gekennzeichnet. (gelten als unbewegliche Hemmnisse) Liegt ein Ball in der Penalty Area oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in der Penalty Area zur Ruhe kam, hat der Spieler, jeweils mit einem Strafschlag die folgenden Erleichterungsmöglichkeiten:
• Er kann Erleichterung nach Regel 17.1 in Anspruch nehmen, oder
• als zusätzliche Möglichkeit den ursprünglichen Ball oder einen anderen Ball in der Dropzone droppen. Die Dropzone ist ein Erleichterungsbereich nach Regel 14.3.

4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

Befestigte Wege, Kanaldeckel, Sprinkler, Brücken, gelbe, rote & blaue Pfosten und Markierungssteine im Gelände, gelten als ungewöhnliche Platzverhältnisse (16.1). Erleichterung gem. Regel oder im speziellen Fall gem. Drop-Zone. Alle Flächen, die mit den Holzchips ausgelegt sind, gelten als ungewöhnliche Platzverhältnisse nach Regel 16.1. Ungewöhnliche Platzverhältnisse sind durch blaue Pfosten gekennzeichnet (Regel 16.1) Von den Wintergrüns, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse (blaue Pfosten) gekennzeichnet sind, darf nicht gespielt werden.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe: zwei Strafschläge

5. Bestandteile des Platzes

Der Baum, incl. Drahtgeflecht auf der Bahn Ost 5 ist Bestandteil des Platzes. Trifft der Ball eine Stromleitung muss der Schlag straffrei wiederholt werden. Behindern mit Stützen befestigte Bäume die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs eines Spielers, muss der Ball straflos aufgenommen und in Übereinstimmung mit dem in Regel 16.1 vorgeschriebenen Verfahren fallengelassen werden. Dabei darf der Ball gereinigt werden.

6. Spielverbotszonen

Von den Wintergrüns, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse (blaue Pfosten) gekennzeichnet sind, darf nicht gespielt werden.

Die jungen Bäume, markiert durch Stützpfosten sind Spielverbotszonen:

• Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an einem solchen Baum oder berührt diesen, oder ein solcher Baum behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen. Seite 3
• Liegt der Ball in einer Penalty Area und ein solcher Baum behindert den Stand des Spielers oder den Raum seines beabsichtigten Schwungs, muss er entweder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1e oder straflose Erleichterung nach Regel 17.1e (2) in Anspruch nehmen.

Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen die Platzregel: „Grundstrafe nach Regel 14.7a zwei Strafschläge“

7. Hinweise

Marshall: Den Anweisungen der Platzaufsicht, insbesondere die Hinweise zur Platzschonung, Etikette und Spielgeschwindigkeit, ist Folge zu leisten! Es gilt zusätzlich die Spiel- und Platzordnung 2021 des G&LC Ahaus. Verstöße werden dem Spielführer und dem Spiel- und Vorgabenausschuss gemeldet.
• Sonderplatzregeln und zeitlich befristete Hinweise werden durch die Aushänge und über die Homepage des Vereins bekanntgegeben.
• Sämtliche Pfosten, die der Markierung dienen, gelten als unbewegliche Hemmnisse und dürfen nicht gezogen werden.
• Fairwaymarkierung: Steine jeweils 100m und 150m zum Grünanfang, Bodenplatten jeweils 100m, 150m und 200m zur Grünmitte

Für den GLC Ahaus e.V. Der Spiel- und Vorgabenausschuss
September 2021

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