1. Zur Wettspielteilnahme berechtigt: min. Clubvorgabe 54, gestartet wird mit 36.
  2. Die max. Teilnehmerzahl beträgt 90 Spieler. Die Einteilung der Spielklassen, richtet sich nach Anzahl der Meldungen.
  3. Bei Abmeldung ordnungsgemäß gemeldeter Spieler nach dem Meldeschluß können Nachmeldungen von der Spielleitung berücksichtigt werden, aber nur in der jeweiligen Vorgabenklasse, außerhalb der Vorgabenklasse ohne Vorgabewirksamkeit und ohne Preise.
  4. Die Scorekarte muss mindestens 15 Minuten vor der Startzeit abgeholt werden. 5 Minuten vor der Startzeit muss der Spieler am 1. Abschlag erscheinen.
    Erscheint er innerhalb von 5 Minuten nach seiner Startzeit: 2 Strafschläge am 1. Loch = Zählspiel. Lochspiel = Lochverlust. Außerhalb der 5 Minuten: Disqualifikation
  5. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an den Wettspielen ist, dass der Spieler zuvor das Startgeld gezahlt hat. Ohne Zahlung des Startgeldes ist eine Teilnahme nicht möglich. Bei Nichtantritt, ob entschuldigt oder unentschuldigt, ist der Spieler von der Pflicht zur Entrichtung des Nenngeldes nicht befreit.
  6. Bei Wettspielteilnehmern beträgt die max. Spielzeit 4 Stunden und 30 Minuten. Bei Überschreitung werden zwei Strafschläge erteilt ( lt. Regel vom Golfverband).
  7. Die Startzeiten erfahren Sie jeweils 3 Stunden nach Meldeschluss um 16.00 Uhr unter www.glc-ahaus.de.
  8. Bei Schlaggleichheit erfolgt ein Stechen. Bei gleichen Ergebnissen werden 9 Löcher gewertet und zwar die Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1,18,3,16,5,14,7,12,9 gemäß Vorgabenverteilung. Bei weiterer Gleichheit werden bis zur Entscheidung 6 Löcher, 3 Löcher, 2 Löcher sodann das Loch mit dem Schwierigkeitsgrad 1. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
  9. Das Mitführen von betriebsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Disqualifikation bestraft (Handy Verbot. Die Spielleitung kann Ausnahmen erlauben – z.B. Arzt, Spielleitung).
  10. Entfernungsmesser sind für 2020 erlaubt. Die Benutzung darf keine Spielverzögerung verursachen. Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, die sein Spiel beeinflussen können (z. B. Steigung, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 4-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt wurde.
  11. Bei Blitzgefahr muss das Spiel umgehend unterbrochen werden, nachdem die Spielleitung das Spiel durch Signalton ausgesetzt hat. Unterlässt es ein Spieler das Spiel umgehend zu unterbrechen, so ist er zu disqualifizieren. Regel 5.7
  12. Prinzipiell müssen Spieler während eines Wettspiels zu Fuß gehen. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Golfcart nicht erlaubt, ist die Benutzung zulässig. Es besteht in diesem Falle Attestpflicht. Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „G“ gilt als Attestersatz. Das Mitfahren auf einem Golfcart ohne Attest und/oder die Mitnahme von Golfausrüstung eines anderen Spielers, während eines Wettspiels, ist nicht gestattet. Verstoß: Disqualifikation
  13.  Jeder Teilnehmer an einem Wettspiel erklärt sich damit einverstanden, dass die Startliste, die Ergebnisliste und etwaige Fotos veröffentlicht werden (Datenschutzerklärung).
  14. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Spielführer des Golfclubs, die Clubspielleiter bzw. an das Büro.
  15. Die Clubwettspielleitung besteht aus folgenden Personen: Ludger Nöring und Ansgar Wolf. Die Wettspielleitung ist nicht verantwortlich für Nachteile, die Spieler aufgrund der Unkenntnis dieser Ausschreibung oder eines Aushangs am Schwarzen Brett erleiden.

Änderungen vorbehalten.
Ahaus, Dezember 2019.

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